Eine Erhöhung ist keine Kündigung
Ein Brief zur Mieterhöhung verlangt zunächst, dass Sie einer höheren Miete zustimmen. Er beendet das Mietverhältnis nicht und fordert Sie nicht zum Auszug auf. Eine Kündigung nennt dagegen ausdrücklich die Beendigung des Vertrags, den Beendigungstermin und häufig den Grund. Auch die Folgen sind andere: Bei einer Erhöhung geht es um die Höhe der künftigen Miete, bei einer Kündigung um das Ende des Mietverhältnisses. Prüfen Sie deshalb nicht nur die große Überschrift, sondern den ersten Absatz und den letzten Abschnitt des Schreibens.
Der Aufbau verrät den Zweck
Typisch für ein Erhöhungsverlangen sind die bisherige und die verlangte Miete, der gewünschte Beginn sowie eine Begründung. Außerdem sollte erkennbar sein, an welche Person es sich richtet und auf welche Wohnung es sich bezieht. Eine Kündigung spricht von der Beendigung, vom Auszug oder von der Rückgabe der Wohnung. Woher lässt sich eine knappe Orientierung für eine sachliche Antwort nehmen? https://muster-schreiben.de/ führt die Wohnfläche, den gewünschten Beginn und die Begründung dieses Erhöhungsschreibens zusammen. Das nimmt Ihnen die Prüfung des konkreten Briefes jedoch nicht ab.
Vor einer Antwort: die Wohnfläche abgleichen
Die Wohnfläche ist mehr als eine Nebenangabe. Sie kann die Berechnung der Miete unmittelbar beeinflussen. Vergleichen Sie die Zahl im Brief mit dem Mietvertrag und vorhandenen Unterlagen. Achten Sie auch darauf, ob Balkon, Dachschrägen, Nebenräume oder später veränderte Räume unterschiedlich behandelt wurden. Eine abweichende Angabe ist ein Klärungspunkt, aber noch kein Beweis für eine falsche Erhöhung. Halten Sie fest, welche Zahl woher stammt, bevor Sie zustimmen oder widersprechen.
Die Begründung nicht nur überfliegen
Eine höhere Zahl genügt nicht als nachvollziehbare Erklärung. Je nach Art der Anpassung können etwa ein Mietspiegel, Vergleichswohnungen oder konkrete Modernisierungsarbeiten genannt werden. Prüfen Sie, ob die Begründung tatsächlich zu Ihrer Wohnung passt: Lage, Größe, Ausstattung und Zustand dürfen nicht beliebig vermischt werden. Bei Modernisierung ist außerdem wichtig, welche Arbeiten gemeint sind und ob sie bereits abgeschlossen wurden. Unklare oder widersprüchliche Angaben gehören schriftlich angesprochen, statt sie durch eine vorschnelle Zustimmung zu bestätigen.
Zustimmen, ablehnen oder zunächst klären
Eine ausdrückliche Zustimmung ist eine eigene Erklärung. Sie sollte erkennen lassen, auf welches Erhöhungsverlangen sie sich bezieht und ab wann die höhere Miete gelten soll. Eine Ablehnung beendet den Mietvertrag nicht. Wer noch Fragen hat, kann zunächst die fehlenden Angaben benennen und um Erläuterung bitten. Bewahren Sie den Brief, den Umschlag und Ihre Antwort auf. Entscheidend ist der Zugang: Eine Frist läuft grundsätzlich ab dem Zeitpunkt, zu dem die Erklärung bei der jeweils anderen Seite angekommen ist, nicht ab dem Absenden. Die konkrete Frist ergibt sich aus dem Schreiben, dem Vertrag oder den dort genannten Hinweisen.
Weiterzahlen ist keine Zustimmung
Wenn Sie vorerst weiterhin die bisherige Miete überweisen, erklären Sie damit nicht automatisch ausdrücklich Ihr Einverständnis mit der Erhöhung. Umgekehrt löst das bloße Weiterzahlen nicht jeden Streit und lässt die Forderung nicht verschwinden. Ein Vermieter kann eine Zustimmung unter Umständen auf anderem Weg verfolgen; wer schweigt, schafft daher nicht automatisch Klarheit. Bei einer Staffelmiete oder Indexmiete kann die Lage anders sein, weil die Änderung bereits im Vertrag angelegt ist. Sobald die Wohnfläche, die Berechnungsgrundlage oder die Begründung streitig sind, ist eine Beratung durch einen Mieterverein, eine Verbraucherzentrale oder eine Rechtsanwältin beziehungsweise einen Rechtsanwalt sinnvoll.
- Ist der Brief an Sie und die richtige Wohnung adressiert?
- Stimmen Wohnfläche und bisherige Miete mit Ihren Unterlagen überein?
- Welche Anpassungsart nennt der Vertrag oder das Schreiben?
- Ist der gewünschte Beginn eindeutig angegeben?
- Passt die Begründung zu Ausstattung, Lage und den genannten Arbeiten?
- Haben Sie Zugang, Inhalt und Ihre Reaktion dokumentiert?